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Inhaltlich verantwortlich und Inhaber: birgit depping

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Quelle: Disclaimer von eRecht24.de – Rechtsberatung von RA Sören Siebert

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

von Birgit Depping, freie Grafik Designerin
Fuer alle Geschäfte mit Birgit Depping sind die Bestimmungen dieser Allgemeine Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) maßgebend. Mit Erteilung des ersten Auftrags erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Gueltigkeit dieser AGB an. Die Gegenzeichnung eines Vertrages/Angebotes gilt als Anerkennung dieser Rahmenbedingung.
1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1. Jeder an Birgit Depping erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einraeumung von Nutzungsrechten an seinen Werkleistungen gerichtet ist.
  • 1.2. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz und sind als persönliche geistige Leistungen geschuetzt. Die Bestimmungen des
    Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe im einzelnen nicht erreicht ist. Damit stehen Birgit Depping
    insbesondere die urheberrechtlichen Ansprueche aus §§97ff. UrhG zu.
  • 1.3. Die Entwürfe und Werkzeichnungen duerfen ohne ausdrueckliche Einwilligung von Birgit Depping weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden.
    Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig.
  • 1.4. Birgit Depping ueberträgt dem Auftraggeber die fuer den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils das
    einfache Nutzungsrecht uebertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
  • 1.5. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Verguetung über.
  • 1.6. Birgit Depping hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstuecken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt uns
    zum Schadenersatz.
  • 1.7. Birgit Depping hat das Recht, von ihm erstellte Entwuerfe, Designs und Layouts auch nach dem Erwerb von Nutzungsrechten durch den Kunden ohne besondere
    Einverständnis des Kunden als Referenz aufzufuehren, in Belegmappen bzw. bei Präsentationen oder Messen zu verwenden.
  • 1.8. Vorschläge des Auftraggebers, seiner Mitarbeiter und Beauftragten oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Verguetung. Sie begruenden
    kein Miturheberrecht.
  • 1.9. In der Annahme eines Honorars fuer Entwürfe- oder Präsentationen liegt keine Zustimmung zur Verwendung der Ideen, Arbeiten und Leistungen von Birgit Depping.
    Im Falle einer nicht genehmigten Verwendung von Präsentationen – auch in veränderter Form – fuer eigene Zwecke und/oder Weitergabe an Dritte verpflichtet
    sich der Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.000,00 fuer jeden Fall der Zuwiderhandlung.
  • 1.10. Urheber- oder Lizenzrechte verbleiben – soweit nicht anders vereinbart – beim jeweiligen Autor, Ersteller, Fotografen, Kuenstler, Programmierer, Agentur oder
    Softwarehersteller.
2. Vergütung
  • 2.1. Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Verguetungen sind Nettobeträge, die
    zuzueglich der gesetzlichen Mehrwertssteuer zu zahlen sind.
  • 2.2. Werden die Entwürfe später fuer andere Unternehmensbereiche oder Produkte genutzt, oder in einem größerem Umfang als urspruenglich vorgesehen, so ist Birgit
    Depping berechtigt, die Verguetung fuer die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der
    ursprünglich gezahlten zu verlangen.
  • 2.3. Die Anfertigung von Layouts, Präsentationen und sonstige Leistungen, die Birgit Depping dem Auftraggeber erbringt, sind im Allgemeinen kostenpflichtig, sofern
    nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.
  • 2.4. Birgit Depping ist Mitglied in der Künstlersozialkasse. Mit der Auftragsvergabe durch den Auftraggeber ist eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu
    leisten. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Auftraggeber zuständig und selbst verantwortlich.
  • 2.5. Der Designer ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten im Original herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass der Designer ihm Datenträger,
    Dateien und Daten zur Verfuegung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergueten.
3. Fälligkeit der Vergütung
  • 3.1. Die Verguetung ist nach Auslieferung der Arbeiten fällig, sofern sich aus Auftragsbestätigungen nichts anderes ergibt, und ohne Abzüge zu begleichen.
  • 3.2. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist ein entsprechendes Teilhonorar jeweils nach Auslieferung des Teiles fällig. Zieht sich ein Auftrag ueber
    längere Zeit oder erfordert er hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zulässig.
4. Sonderleistungen
  • 4.1. Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung. Sonderleistungen wie die Umgestaltung,
    Korrekturen oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung etc. werden, sofern nicht konkret angeboten, nach dem Zeitaufwand zusätzlich berechnet.
  • 4.2. Auslagen fuer technische Nebenkosten, insbesondere fuer spezielle Materialien, Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Fotosatz,
    Proof, Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
  • 4.3. Spesen wie Reisekosten und Aufwendungen fuer Verpflegung, Unterkunft und Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit
    dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten und werden zu Selbstkostenpreisen verrechnet.
  • 4.4. Über Fahrtkosten und ueblichen Büronebenkosten hinausgehende Spesen werden nur nach Rücksprache mit dem Auftraggeber verursacht.
  • 4.5. Tritt mehr als drei Monate nach Datum unserer Auftragsbestätigung eine wesentliche Änderung der Löhne- und Lohnnebenkosten und Materialkosten ein, so
    kann Birgit Depping die Neufestsetzung des Preises im Verhandlungswege verlangen.
5. Änderungen, Korrektur, Produktionsbegleitung, Belegexemplare und Muster
  • 5.1. Die Produktionsbegleitung durch Birgit Depping erfolgt durch Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionskontrolle ist Birgit Depping berechtigt, nach fachlichem
    Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu erteilen.
  • 5.2. Von allen vervielfältigten Arbeiten ueberlässt der Auftraggeber Birgit Depping 2 bis 10 einwandfreie Exemplare als Beleg. Dies geschieht unaufgefordert und unentgeltlich.
    Birgit Depping hat das Recht, diese Belegexemplare als Muster zum Zweck der Akquise und Neukundengewinnung zu verwenden.
6. Haftung und Gewährleistung
  • 6.1. Birgit Depping verpflichtet sich, den Auftrag mit professioneller Sorgfalt umzusetzen, insbesondere auch Materialien des Auftraggebers während der
    Auftragserfüllung sorgfältig zu behandeln.
  • 6.2. Birgit Depping haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
  • 6.3. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 7 Werktagen nach Ablieferung der Arbeiten schriftlich bei Birgit Depping geltend zu machen. Danach gilt
    das Werk als akzeptiert und vollständig.
  • 6.4. Sofern Birgit Depping selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt er hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen
    Ansprueche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme von Birgit
    Depping zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.
  • 6.6. Mit der Freigabe von Entwuerfen, Produktionsvorlagen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die volle Verantwortung fuer die Vollständigkeit aller Inhalte.
  • 6.7. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwuerfe, Texte, Produktionsvorlagen und Reinzeichnungen haftet Birgit Depping nicht.
  • 6.8. Der Auftraggeber stellt Birgit Depping von allen Anspruechen frei, die Dritte gegen sie stellen wegen eines Verhaltens, fuer das der Auftraggeber nach dem Vertrag
    die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Der Auftraggeber trägt die Kosten möglicher Rechtsstreitigkeiten selber.
  • 6.9. Für die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie fuer die Neuheit des Produktes haftet Birgit Depping nicht. Aussagen z.B. auch aus beauftragten Analysen sind nicht rechtsverbindliche Empfehlungen. Solche Auskuenfte können nur von einem Marken- und Patentanwalt oder einem Registergericht getätigt werden.
7. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

  • 7.1. Im Rahmen des uebernommenen Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der kuenstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion weitere Änderungen oder Korrekturen, so hat er die entstehenden Mehrkosten zu uebernehmen. Birgit Depping behält seinen Verguetungsanspruch fuer bereits verrichtete Arbeiten.
  • 7.2. Verzögert sich die Durchfuehrung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Birgit Depping eine angemessene Erhöhung der Verguetung
    verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
  • 7.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Nutzung aller an Birgit Depping übergebenen Vorlagen und Materialien, wie z.B. Texte und Bilder, berechtigt ist. Sollte er
    entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Birgit Depping von allen Ersatzanspruechen Dritter frei.
8. Kündigung des Auftrages
  • 8.1. Mit der Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber wird die Bestellung fuer diesen verbindlich, d.h. für unsere Dienstleistungen ist der vereinbarte Preis nach
    Abnahme zu entrichten. Dieser Auftrag ist nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen widerrufbar.
  • 8.2. Kündigt oder stoppt der Auftraggeber eine beauftragte Leistung, ist Birgit Depping berechtigt, die vereinbarte Vergütung für seine bereits erbrachten Arbeiten
    sowie die Erstattung aller direkten Neben- und Zusatzkosten, seiner Aufwände und Folgeschäden dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
  • 8.3. Kündigt der Auftraggeber, so gehen keinerlei Nutzungsrechte auf ihn ueber. Eine zusätzliche Nutzungsverguetung entfällt.
  • 8.4. Sämtliche angefertigten Ideen, Skizzen, Präsentationen, Muster, Layouts, Datenträger und sonstige Arbeiten sind unverzueglich an Birgit Depping zurückzugeben, Kopien von Daten sind zu löschen.
9. Inhalte von Webseiten
  • 9.1. Der Kunde ist alleine verantwortlich für den Inhalt seiner Webseiten. Kritische Inhalte, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen, gesetzliche Regeln für
    Onlineshops und das Impressum sollte der Auftraggeber von einem Anwalt pruefen lassen. Der Kunde stellt Birgit Depping von jeglicher Haftung für den Inhalt frei
    und versichert ausdruecklich, kein Material zu uebermitteln, welches Dritte in Ihrer Ehre verletzt, andere Personen oder Personengruppen verunglimpft oder beleidigt.
    Weiterhin versichert der Kunde ausdruecklich, keine Inhalte oder Daten zu veröffentlichen, die gegen geltendes Recht verstoßen. Dem Kunden ist es überlassen, den Beweis fuer die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte darzubringen.
  • 9.2 Birgit Depping ist nicht berechtigt in Gesetzesfragen zu beraten – dies ist alleine Rechtsanwälten vorenthalten. Der Kunde muss sich daher selbst über die aktuelle
    Gesetzeslage informieren. Die aus Gesetzesänderungen resultierenden Änderungsarbeiten gehen zu lasten des Kunden.
10. Erfuellungsort und Gerichtsstand
  • 10.1. Erfüllungsort fuer die Vertragsparteien (Auftraggeber und Auftragnehmer) ist die Hansestadt Hamburg als Hauptsitz von Birgit Depping.
  • 10.2. Gerichtsstand ist mit Hauptsitz von Birgit Depping die Hansestadt Hamburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • 10.3. Die Unwirksamkeit oder auch vertragliche Aufhebung einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der uebrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame
    Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die dem geplanten wirtschaftlichen Ziel erfuellen.
11. Änderungen und Ergänzungen
  • 11.1. Änderungen und Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung dieser AGB oder eines diesen zugrundeliegenden Vertrages bedürfen der gegengezeichneten Schriftform.
  • 11.2. Soweit dieser allgemeinen Vertragsgrundlage eine Regelung fehlen sollte, gelten die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes und des Geschmacksmustergesetzes
    der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: 01.07.2017 // Gültig ab: 01.07.2017