Impressum + AGB

Angaben gemäß § 5 DDG

screenblue mediendesign
birgit depping
gazellenkamp 99
d 22529 hamburg
m 0163.8668881
bd@screenblue.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG:
DE207608910

Bildnachweise

Portraits: Beautyshots HH


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Birgit Depping · screenblue mediendesign
Stand: September 2026

1. Geltungsbereich

  • 1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Birgit Depping, screenblue mediendesign, und ihren Auftraggebern über Leistungen insbesondere in den Bereichen Grafikdesign, Corporate Design, Printdesign, Webdesign, Marketing, Social Media, Beratung und damit verbundene Leistungen.
  • 1.2. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern.
  • 1.3. Individuelle Vereinbarungen, insbesondere in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Verträgen, haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Angebot, Auftrag und Leistungsumfang

  • 2.1. Grundlage der Zusammenarbeit ist das jeweilige Angebot beziehungsweise die Auftragsbestätigung. Darin werden insbesondere Leistungsumfang, Vergütung und – soweit erforderlich – Nutzungsrechte festgelegt.
  • 2.2. Ein Auftrag kommt durch Annahme eines Angebots oder durch eine entsprechende Beauftragung in Textform, beispielsweise per E-Mail, zustande.
  • 2.3. Leistungen, die nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs sind, werden gesondert vereinbart und vergütet.
  • 2.4. Termine und Zeitpläne setzen voraus, dass der Auftraggeber erforderliche Informationen, Texte, Bilder, Freigaben und sonstige Mitwirkungen rechtzeitig zur Verfügung stellt. Verzögerungen auf Seiten des Auftraggebers können zu einer entsprechenden Verschiebung vereinbarter Termine führen.

3. Vergütung und Zusatzleistungen

  • 3.1. Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preise netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  • 3.2. Änderungswünsche, zusätzliche Entwürfe, weitere Korrekturrunden, zusätzliche Seiten oder Formate sowie sonstige Leistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs werden zusätzlich berechnet. Maßgeblich ist der im Angebot vereinbarte Stunden- oder Projektpreis. Fehlt eine entsprechende Vereinbarung, wird der zusätzliche Aufwand vor Ausführung mit dem Auftraggeber abgestimmt.
  • 3.3. Kosten für Druck, Produktion, Versand, Stockmaterial, Schriften, Fotos, Plugins, Domains, Hosting, Programmierung, Übersetzungen sowie sonstige Fremdleistungen sind nur Bestandteil der Vergütung, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
  • 3.4. Beauftragt Birgit Depping Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers, kommt das Vertragsverhältnis grundsätzlich unmittelbar zwischen Auftraggeber und dem jeweiligen Dienstleister zustande.

4. Künstlersozialabgabe

Für Leistungen selbständiger Künstler oder Publizisten kann nach Maßgabe des Künstlersozialversicherungsgesetzes eine Künstlersozialabgabepflicht des Auftraggebers bestehen. Die Prüfung und Erfüllung einer etwaigen Abgabepflicht obliegt dem Auftraggeber.

5. Zahlung

  • 5.1. Rechnungen sind, sofern im Angebot oder auf der Rechnung keine andere Zahlungsfrist angegeben ist, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar.
  • 5.2. Bei umfangreichen oder länger laufenden Projekten können angemessene Abschlagszahlungen oder Teilrechnungen vereinbart werden.
  • 5.3. Fremdkosten und Produktionskosten können vor deren Beauftragung oder Bestellung als Vorauszahlung verlangt werden.
  • 5.4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

6. Urheberrecht und Nutzungsrechte

  • 6.1. Soweit die von Birgit Depping geschaffenen Leistungen urheberrechtlich oder anderweitig geschützt sind, verbleiben die Urheberrechte bei Birgit Depping.
  • 6.2. Der Auftraggeber erhält die im Angebot oder Vertrag vereinbarten Nutzungsrechte. Ist der Umfang der Nutzungsrechte nicht ausdrücklich geregelt, erhält der Auftraggeber die einfachen Nutzungsrechte, die zur Erreichung des vereinbarten Vertragszwecks erforderlich sind. Das entspricht dem Grundgedanken des § 31 UrhG: Nutzungsrechte können einfach oder ausschließlich und inhaltlich, zeitlich oder räumlich begrenzt eingeräumt werden; ist der Umfang nicht genau bestimmt, richtet er sich nach dem Vertragszweck.
  • 6.3. Ausschließliche, zeitlich oder räumlich unbegrenzte Nutzungsrechte sowie Rechte zur Weitergabe an Dritte bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.
  • 6.4. Die vereinbarten Nutzungsrechte gehen grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung der hierfür vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über.
  • 6.5. Eine Nutzung von Entwürfen, Konzepten oder Präsentationen, die nicht zur Umsetzung ausgewählt oder nicht vergütet wurden, ist ohne entsprechende Vereinbarung nicht gestattet.
  • 6.6. Technisch notwendige Anpassungen wie Größenänderungen oder Formatadaptionen sind zulässig, soweit sie vom vereinbarten Nutzungszweck umfasst sind. Weitergehende gestalterische Bearbeitungen geschützter Werke bedürfen, soweit nicht bereits vereinbart, der Zustimmung von Birgit Depping.
  • 6.7. Für verwendete Schriften, Stockfotos, Illustrationen, Plugins, Software und sonstige Inhalte Dritter gelten zusätzlich die jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber. Birgit Depping kann nur diejenigen Rechte weitergeben, die ihr selbst eingeräumt wurden.

7. Offene Dateien und Arbeitsdaten

  • 7.1. Die Herausgabe offener Arbeitsdateien, beispielsweise InDesign-, Illustrator-, Photoshop-, Canva- oder sonstiger Quelldateien, gehört nur dann zum geschuldeten Leistungsumfang, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
  • 7.2. Werden offene Dateien übergeben, können darin enthaltene Schriften, Bilder, Plugins oder sonstige lizenzpflichtige Bestandteile eigenen Lizenzbedingungen unterliegen. Der Auftraggeber ist für gegebenenfalls erforderliche eigene Lizenzen verantwortlich.

8. Korrekturen und Freigaben

  • 8.1. Anzahl und Umfang der im Preis enthaltenen Korrekturen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
  • 8.2. Zusätzliche oder nachträgliche Änderungen werden nach vorheriger Abstimmung zusätzlich berechnet.
  • 8.3. Vor Produktionsbeginn beziehungsweise Veröffentlichung erhält der Auftraggeber, soweit dies projektbedingt vorgesehen ist, eine Freigabemöglichkeit.
  • 8.4. Mit der Freigabe bestätigt der Auftraggeber insbesondere die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm zu prüfenden Inhalte, beispielsweise Namen, Telefonnummern, Anschriften, Preise, Texte und sonstige sachliche Angaben.
  • 8.5. Nach einer Freigabe gewünschte Änderungen sowie Kosten einer dadurch erforderlichen Neuproduktion gelten als zusätzliche Leistung, soweit die Ursache nicht von Birgit Depping zu vertreten ist.

9. Druck und Produktion

  • 9.1. Druck-, Produktions- und sonstige Fremdleistungen werden nur übernommen, soweit dies vereinbart ist.
  • 9.2. Produktionsbedingte technisch übliche Abweichungen, beispielsweise bei Farben, Materialien oder Verarbeitung, können nicht vollständig ausgeschlossen werden.
  • 9.3. Werden Druckereien oder andere Produktionsunternehmen vom Auftraggeber direkt beauftragt, ist Birgit Depping nicht Vertragspartner dieser Unternehmen.

10. Websites und digitale Leistungen

  • 10.1. Bei Websites umfasst die Leistung ausschließlich die im jeweiligen Angebot genannten gestalterischen, technischen oder inhaltlichen Arbeiten.
  • 10.2. Die rechtliche Prüfung von Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Einwilligungen, AGB, Barrierefreiheit, Kennzeichnungspflichten, Urheberrechten, Markenrechten oder sonstigen gesetzlichen Anforderungen ist nicht Bestandteil der Leistung, sofern dies nicht ausdrücklich und rechtlich zulässig vereinbart wurde.
  • 10.3. Vom Auftraggeber bereitgestellte rechtliche Texte können technisch eingebunden werden. Eine rechtliche Prüfung oder Rechtsberatung durch Birgit Depping erfolgt nicht.
  • 10.4. Für nach Projektabschluss entstehende Änderungen durch Updates von WordPress, Themes, Plugins, Browsern, Betriebssystemen, Hostingumgebungen oder sonstigen Drittsystemen besteht keine dauerhafte Funktionsgarantie. Wartung und Pflege bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
  • 10.5. Zugangsdaten, Domains, Hostingverträge, Plugins und sonstige externe Dienste werden entsprechend der jeweiligen Projektvereinbarung entweder vom Auftraggeber oder von Birgit Depping verwaltet.

11. Vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte

  • 11.1. Der Auftraggeber versichert, dass er über die erforderlichen Rechte an sämtlichen von ihm zur Verfügung gestellten Texten, Bildern, Logos, Videos, Schriften und sonstigen Materialien verfügt.
  • 11.2. Der Auftraggeber stellt Birgit Depping von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aus einer vom Auftraggeber zu verantwortenden Verletzung von Rechten Dritter entstehen.
  • 11.3. Birgit Depping ist nicht verpflichtet, vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Inhalte auf mögliche Rechtsverletzungen zu überprüfen.

12. Referenznutzung

Birgit Depping ist berechtigt, nach Veröffentlichung eines Projekts den Auftraggeber zu nennen und öffentlich verwendete beziehungsweise veröffentlichte Arbeitsergebnisse zum Zweck der Eigenwerbung auf der eigenen Website, in Social Media, Präsentationen und im Portfolio zu zeigen, sofern der Auftraggeber dem nicht aus berechtigtem Interesse in Textform widerspricht oder Vertraulichkeit vereinbart wurde.

13. Zusammenarbeit mit Dritten

Birgit Depping ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete freie Mitarbeiter, Programmierer, Fotografen, Texter, Produktionsbetriebe oder sonstige Dienstleister einzusetzen, soweit dem keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.

Die Verantwortung von Birgit Depping gegenüber dem Auftraggeber wird dadurch nicht ausgeschlossen, soweit Birgit Depping selbst Vertragspartnerin der jeweiligen Leistung ist.

14. Abnahme und Mängel

  • 14.1. Soweit eine Leistung werkvertraglich abzunehmen ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Abnahme.
  • 14.2. Der Auftraggeber soll gelieferte Arbeitsergebnisse zeitnah prüfen und erkennbare Mängel konkret mitteilen.
  • 14.3. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme einer ansonsten vertragsgemäßen Werkleistung nicht verweigert werden.
  • 14.4. Gesetzliche Mängelrechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

15. Haftung

  • 15.1. Birgit Depping haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  • 15.2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  • 15.3. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  • 15.4. Gesetzlich zwingende Haftungstatbestände bleiben unberührt.

16. Kündigung und Projektabbruch

  • 16.1. Für die Kündigung eines Auftrags gelten die gesetzlichen Regelungen, soweit keine zulässige individuelle Vereinbarung getroffen wurde.
  • 16.2. Bereits erbrachte und vertragsgemäße Leistungen sind zu vergüten.
  • 16.3. Bei Werkverträgen bleiben insbesondere die gesetzlichen Vergütungsansprüche im Fall einer Kündigung durch den Auftraggeber unberührt.
  • § 648 BGB sieht ausdrücklich vor, dass der Besteller einen Werkvertrag bis zur Vollendung kündigen kann und regelt zugleich den Vergütungsanspruch des Auftragnehmers.

17. Vertraulichkeit und Datenschutz

  • 17.1. Beide Parteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder ihrer Natur nach vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.
  • 17.2. Soweit Birgit Depping im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet und die gesetzlichen Voraussetzungen einer Auftragsverarbeitung vorliegen, schließen die Parteien erforderlichenfalls eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

18. Schlussbestimmungen

  • 18.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • 18.2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Hamburg Gerichtsstand.
  • Die Einschränkung auf diese Fallgruppen ist wichtig; § 38 ZPO erlaubt eine vorab vereinbarte Gerichtsstandsklausel nicht pauschal gegenüber jedem beliebigen Unternehmer.
  • 18.3. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Änderungen und Ergänzungen sollen zur Dokumentation in Textform erfolgen.
  • 18.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: September 2026

 

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